Deutsches Schwimmabzeichen Gold

Gültig ab 01.01.2020

Praktische Prüfungsleistungen

  • Sprung kopfwärts vom Beckenrand und 30 Minuten Schwimmen. In dieser Zeit sind mindestens 800 m zurückzulegen, davon 650 m in Bauch- oder Rückenlage in einer erkennbaren Schwimmart und 150 m in der anderen Körperlage (Wechsel der Körperlage während des Schwimmens auf der Schwimmbahn ohne Festhalten)
  • Startsprung und 25 m Kraulschwimmen
  • 50 m Rückenschwimmen mit Grätschschwung ohne Armtätigkeit oder Rückenkraulschwimmen
  • 10 m Streckentauchen aus der Schwimmlage (ohne Abstoßen vom Beckenrand)
  • dreimal ca. 2 m Tieftauchen von der Wasseroberfläche mit Heraufholen je eines Gegenstandes (z.B.: kleiner Tauchring) innerhalb von 3 Minuten
  • Ein Sprung aus 3m Höhe oder 2 verschiedene Sprünge aus 1m Höhe
  • 50 m Transportschwimmen: Schieben oder Ziehen
  • Startsprung und 50 m Brustschwimmen in höchstens 1:15 Minuten

Theoretische Prüfungsleistungen 

  • Die theoretische Prüfung umfasst die Kenntnisse von Baderegeln sowie von der Hilfe bei Bade-, Boots- und Eisunfällen (Selbstrettung, einfache Fremdrettung)

Die Baderegeln

In Deutschland ist die Kenntnis der Baderegeln Voraussetzung für jedes Schwimmabzeichen.

 

  • Kühle dich ab, bevor du ins Wasser gehst.
  • Bei Gewitter ist Baden lebensgefährlich!
  • Verlasse das Wasser sofort, wenn du frierst.
  • Bade nicht, wo Schiffe und Boote fahren.
  • Gehe nur zum Baden, wenn du dich wohl fühlst.
  • Tauche andere nicht unter.
  • Gehe nur bis zum Bauch ins Wasser, wenn du nicht schwimmen kannst.
  • Luftmatratze, Autoschlauch oder Gummitiere bieten dir keine Sicherheit.
  • Halte das Wasser und seine Umgebung sauber, Abfälle wirf in den Mülleimer.
  • Gefährde niemanden durch deinen Sprung ins Wasser.
  • Überschätze deine Kraft und dein Können nicht.
  • Springe nur ins Wasser, wenn es tief genug und frei ist.
  • Rufe nie um Hilfe, wenn du nicht wirklich in Gefahr bist, aber hilf anderen, wenn sie Hilfe brauchen.
  • Gehe niemals mit ganz vollem oder ganz leerem Magen baden.

Die Grundregeln zur Selbst- und Fremdrettung